E-Auto Förderung 2026: Neue Zuschüsse bis 6.000 €

Rückwirkend zum 1.1.2026*

Auf einen Blick

  • Bis zu 6.000 € Zuschuss

  • Förderung nach 

    Einkommen & Kindern

  • Keine Preisobergrenze

  • Kauf oder Leasing möglich

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Stromverbrauch (kombiniert): 14,6 kWh/100km CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/kmCO₂-Klasse: A  • Reichweite: 606 km

E-Auto Förderung 2026: Bis zu 6.000 € Zuschuss für Elektroautos & Plug-in-Hybride

Ab dem 1. Januar 2026 unterstützt die neue E-Auto-Förderung in Deutschland gezielt Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen.  Je nach Einkommen und Familiensituation können Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro für den Kauf eines Elektroautos oder Plug-in-Hybrids gewährt werden.  Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, der Förderhöhe und den steuerlichen Vorteilen.

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ID.4 GTX in blau

ID.4 Pro 210 kW Energieverbrauch kombiniert: 16,6 kWh/100 km • CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km • CO₂-Klasse: A

Förderung für Privatkunden – Überblick

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für den Kauf oder das Leasing eines reinen Elektroautos und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride.  Darüber hinaus können Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro einen einkommensabhängigen Bonus von 1.000 Euro erhalten.  

 

Bei einem Einkommen von maximal 45.000 Euro erhöht sich der Bonus um weitere 1.000 Euro.  Zusätzlich wird pro Kind ein Kinderzuschlag von 500 Euro gewährt, begrenzt auf maximal 1.000 Euro pro Haushalt.  Insgesamt ist eine maximale Förderung von bis zu 6.000 Euro möglich, bestehend aus der Basisförderung, einem Einkommensbonus von bis zu 2.000 Euro und einem Kinderzuschlag von bis zu 1.000 Euro. 

Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:

 

Zu versteuerndes 

Haushaltsjahreseinkommen

Haushalt ohne Kinder 

unter 18 Jahren

Haushalt mit einem Kind 

unter 18 Jahren

Haushalt mit zwei und 

mehr Kindern unter 18 Jahren

Bis 45.000 €5.000 €5.500 €6.000 €
45.001 € bis 60.000 €4.000 €4.500 €5.000 €
60.001 € bis 80.000 €3.000 €3.500 €4.000 €
80.001 € bis 85.000 €nicht förderfähig3.500 €4.000 €
85.001 € bis 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähig4.000 €
90.001 € und darübernicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig

Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV):

 

Zu versteuerndes 

Haushaltsjahreseinkommen

Haushalt ohne Kinder 

unter 18 Jahren

Haushalt mit einem Kind 

unter 18 Jahren

Haushalt mit zwei und 

mehr Kindern unter 18 Jahren

Bis 45.000 €3.500 €4.000 €4.500 €
45.001 € bis 60.000 €2.500 €3.000 €3.500 €
60.001 € bis 80.000 €1.500 €2.000 €2.500 €
80.001 € bis 85.000 €nicht förderfähig2.000 €2.500 €
85.001 € bis 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähig2.500 €
90.001 € und darübernicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig

Förderfähige Fahrzeuge

  • Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden

  • Förderfähig sind: batterieelektrische Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Range Extender, Plug-in-Hybride mit weniger als 60 g CO₂/km oder einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 80 km

  • Keine Begrenzung des Listenpreises

  • Mindesthaltedauer: Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden

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VW ID.3: Stromverbrauch (kombiniert): 15,4 kWh/100 km •  CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km  • CO2-Klasse: A

Audi A6 e-tron in beige

Audi A6 Sportback e-tron performance: Stromverbrauch (kombiniert): 14,0–15,9 kWh/100 km;  CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A

 

Sonderabschreibungen für gewerbliche E-Auto Fahrer? 

Die E-Auto-Förderung 2025 unterstützt Unternehmen gezielt beim Umstieg auf Elektrofahrzeuge in gewerblichen Flotten. Statt direkter Kaufprämien setzt der Bund auf steuerliche Sonderabschreibungen. Dadurch können Betriebe einen höheren Anteil der Anschaffungskosten von Elektroautos steuerlich geltend machen. Diese Form der Förderung reduziert die wirtschaftlichen Hürden bei der Elektrifizierung von Fuhrparks und trägt gleichzeitig dazu bei, Elektromobilität im gewerblichen Bereich weiter zu etablieren.

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Disclaimer

* Die Autohaus Gruppe Pietsch übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Inhalte. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollem Umfang der Kunde persönlich verantwortlich. Unsere Leasingangebote enthalten eine Sonderzahlung, die vom Kunden auch zu leisten ist, falls der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält. Eine verbindliche steuerliche Beratung kann nur durch Ihren Steuerberater erfolgen.